Auto des Tages

Reifen, Kennzeichen, Tagfahrlicht: Was sich 2011 für Autofahrer alles ändert

Auch im kommenden Jahr gibt es Änderungen im Straßenverkehr. "Einige Neuerungen sind bereits beschlossen", betont der ADAC und legt eine entsprechende Übersicht vor, "andere noch im Gesetzgebungsverfahren." Auf Basis der ADAC-Liste, die mehr als 15 Punkte zusammenfasst, dokumentieren wir nachfolgend die wichtigsten, die Autofahrer betreffen.

Pflicht für Winterreifen

Seit Anfang Dezember in Kraft, schreibt sie vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, ... für den sind Winterreifen seit Dezember Pflicht. die bestimmte Eigenschaften erfüllen. So müssen Laufflächenprofil und Struktur so genannter M-&-S-Reifen so konzipiert sein, dass sie auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.

Ein Kennzeichen für mehrere Pkw

Ab Mitte 2011 soll es möglich sein, mit einem Kennzeichen mehrere Pkw alternativ zu fahren. "Problematisch ist", merkt der ADAC dazu an, "dass damit derzeit noch keine steuerlichen Vergünstigungen in Aussicht sind."

Tagfahrlicht für Typzulassung nach 7. Februar

Neue Modelle, die nach dem 7. Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen damit ausgestattet sein.

Behinderten-Parkausweis nach europäischem Muster

Ab Januar gelten nur noch die nach europäischem Muster ausgestellten Parkausweise für Behinderte. Alle vor 2001 und damit nicht nach diesem Muster ausgestellten Ausweise verlieren jetzt ihre Gültigkeit.

1,20 Euro Dieselzuschlag entfallen

Ab April entfallen die 1,20 Euro Steuerzuschlag pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum für Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter.Neue Modelle mit Typzulassung nach dem 7. Februar 2011 müssen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein.

Bis 2013 einmalige Steuerbefreiung

Die allgemeine Kfz-Steuerbefreiung für Neufahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 und 6 endet. Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die Euro-6-Diesel-Voraussetzungen erfüllen und ab Januar 2011 erstmals zugelassen werden, erhalten bis Ende 2013 befristet einmalig 150 Euro Steuerbefreiung.
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