30.06.2010 - 15:06
Damit die Freude an der Urlaubsreise nicht an der Grenze endet, gehört zur sorgfältigen Vorbereitung auch der genaue Check der Reisedokumente, denn in den einzelnen Ländern gelten in Sachen Ausweispapiere unterschiedliche Bestimmungen.
In der EU sind Personalausweis oder Reisepass nötig. Einzelne Länder wie beispielsweise Kroatien schreiben vor, dass die Ausweisdokumente über die gesamte Zeit des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei gelte in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Ausweispflicht, so der ADAC. Seit 12. Juni hat Serbien seine Bestimmungen gelockert; ein Personalausweis reicht aus. Dieser muss allerdings für die gesamte Reisezeit gültig sein.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht innerhalb der EU ein Personalausweis. Für das außereuropäische Ausland sind für den Nachwuchs ein Reisepass und, abhängig vom Zielland, ein Visum erforderlich. Die früheren Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt, und auch in elterliche Reisepässe wird der Nachwuchs nicht mehr eingetragen. Jetzt gibt es stattdessen den Kinderreisepass. Allerdings behalten noch nicht abgelaufene Dokumente ihre Gültigkeit.
Um sich Ärger bei der Schadenregulierung zu ersparen, empfiehlt der Automobilklub, die grüne Versicherungskarte an Bord zu haben. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU reicht zwar das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis, aber die Karte erleichtert die Abwicklung eines Unfalls erheblich, zumal die Behörden in einigen Ländern nichts vom Wegfall der Mitführpflicht wissen und schnell einmal Bußgelder verhängen. Pflicht ist die Karte dagegen in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland. Inzwischen erkennt auch Russland die grüne Karte an und fordert keine zusätzliche Grenzversicherung mehr (auf das Kürzel RUS in der Karte achten).
auto.de/(auto-reporter.net/sr)
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