Auto des Tages

Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ab 2010 erlaubt

Mehr als zwei Millionen Hybrid-Fahrzeuge hat Toyota seit dem Marktstart des ersten Prius im Jahr 1997 verkauft.

Eine ausschließlich batteriebetriebene Beleuchtung für Fahrräder ist ab dem 1. Januar 2010 erlaubt.

Laut ADAC haben Radler dann die Wahl, ob sie ihr Zweirad mit einem Dynamo oder mit batteriebetriebenen Scheinwerfern und Rückleuchten ausstatten. Bisher war eine Batterie-Beleuchtung nur bei Rennrädern unter 11 Kilogramm erlaubt. "Normale" Bikes waren ohne dynamobetriebene Leuchten nicht straßenverkehrstauglich.

auto.de/(bp/mid)

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