Auto des Tages

Frostschutz in der Scheibenwaschanlage Pflicht

Frostschutz ist in der Scheibenwaschanlage des Autos im Winter Pflicht.

Frostschutz ist in der Scheibenwaschanlage des Autos im Winter Pflicht. Wer mit einer eingefrorenen und deshalb funktionsuntüchtigen Waschanlage erwischt wird, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.

Dies wurde ähnlich wie die Vorschriften bei der Bereifung 2006 gesetzlich festgelegt. Danach muss die gesamte Ausrüstung des Fahrzeugs den "winterlichen Witterungsverhältnissen angepasst" sein.

auto.de/(hw/mid)

Ihnen gefällt der Artikel  Frostschutz in der Scheibenwaschanlage Pflicht ? Dann bookmarken Sie diese URL: http://de.auto.de/magazin/showArticle/article/30505/Frostschutz-in-der-Scheibenwaschanlage-Pflicht

Diesen Artikel verlinken:

» alle Bilder ansehen Fotostrecke  –  Ratgeber

Jetzt Artikel kommentieren.

Sie sind schon auf auto.de registriert oder wollen sich registrieren?
Klicken Sie hier um sich zu registrieren oder einzuloggen!

Weitere Diskussionen im Forum zu Frostschutz in der Scheibenwaschanlage Pflicht

» zu Ihrer persönlichen Seite

Ihre letzten Aktionen auf auto.de:

Kürzlich angesehene Fahrzeuge:

Login »  Noch kein Mitglied?

» Passwort vergessen?