27.11.2009 - 15:11
Ist einem der deutsche Führerschein entzogen worden, lässt sich nicht mehr ohne Weiteres auf einen EU-Führerschein ausweichen. Ein nach dem 19. Januar 2009 erworbener EU-Führerschein
berechtigt nicht zum Fahren in Deutschland, sofern er nicht offiziell anerkannt wurde. Er ist hierzulande wertlos. Erst ein Nachweis über die in Deutschland notwendige medizinisch-psychologische Untersuchung macht ihn gültig.
Wer trotzdem fährt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und im Wiederholungsfall sogar mit Gefängnis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Der ADAC warnt in diesem Zusammenhang vor unseriösen „Vermittlern“ und „MPU-Beratern“, die im Internet und in Kleinanzeigen ihre Dienste anbieten, um aus der Notlage der betroffenen Autofahrer Kapital zu schlagen. Beispielsweise wird behauptet, dass man gegen entsprechende Bezahlung bei der Wohnsitzbegründung im Ausland Hilfe bekomme und der Führerschein nach EuGH-Entscheidungen dann anerkannt werden müsse. Diese Gerichtsentscheidungen beziehen sich jedoch auf die frühere Rechtslage. Für Führerscheine, die ab 19. Januar 2009 erworben wurden, gilt das nicht.
Um das Problem mit dem Stichtag zu umgehen, geben andere Anbieter vor, durch gute Kontakte zu ausländischen Behörden rückdatierte Führerscheine zu beschaffen. Lässt man sich auf solche Machenschaften ein, riskiert man nicht nur eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch noch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Gewarnt wird vor einem weiteren Internetanbieter, der damit wirbt, die nötige MPU von einem Psychologen in Tschechien durchführen zu lassen – mit Erfolgsgarantie. Wer auch immer dahintersteckt, mit der MPU eines dafür akkreditierten Instituts hat das nach Ansicht der Münchner nichts zu tun.
In eigener Sache beklagt der ADAC Anzeigen, die in jüngster Zeit geschaltet würden. Auf denen wird auf eine angebliche „ADAC-Hotline“ verwiesen und der Anschein erweckt, der Klub zeigte Kniffe, wie man legal und ohne MPU mit einem ausländischen Führerschein wieder fahren dürfte. Tatsächlich landet man auf einer Mailbox eines Führerscheinvermittlers. Gegen ihn wurden vom Automobilklub bereits rechtliche Schritte eingeleitet.
auto.de/(auto-reporter.net/sr)
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