27.10.2009 - 08:10

Viele Geschwindigkeitsmessungen ziehen hierzulande Verfahren nach sich, weil Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. Zahlreiche mögliche Störfaktoren kursieren in der Öffentlichkeit. Die Folge: viel Arbeit für die Gerichte.
Geblitzte Fahrzeugführer haben vor Gericht Anspruch auf die Überprüfung der gegen sie vorgebrachten Messung. Ist das aufgrund der technischen Eigenschaften des verwendeten Messgerätes nicht möglich, droht der gesamte Aufwand der Verkehrsüberwacher vergeblich gewesen zu sein. Das Amtsgericht Dillenburg (Az. 3 OWi 2 Js 54432/09) sprach erst am 2. Oktober 2009 aus diesem Grund eine Autofahrerin von dem Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung (um 56 km/h!) frei. Auf Kosten der Staatskasse versteht sich. Vier Sachverständige hatten übereinstimmend ausgesagt, dass das verwendete Messgerät, Typ "PoliScanSpeed", nachträglich nicht mehr zu überprüfen sei.
Abhilfe in dieser Problematik sollte ein ADAC-Rechtsforum schaffen. Der Automobilclub diskutierte mit Vertretern des Herstellers, der Polizei, der Zulassungsbehörde und mit Sachverständigen technische Fragen und Lösungsansätze. Mit Richtern, Rechtsanwälten und Gerichtsgutachtern wurden die rechtlichen Folgen einer unzureichenden Information der Verfahrensbeteiligten und die nicht mögliche nachträgliche Überprüfbarkeit modernster Messgeräte besprochen.
Da Messungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit sind, müssten nach Ansicht des ADAC alle amtlich eingesetzten Messgeräte gerichtlich nachprüfbar sein. Daran hinge nicht zuletzt auch die nötige Akzeptanz für die Messergebnisse in der Öffentlichkeit. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehöre eine umfassende Akteneinsicht, auch in Fragen der Messmethode, der Eichung und Wartung.
Weiterhin gefordert wird, die qualifizierte und standardisierte Dokumentation der Messabläufe vorzuschreiben sowie die nachprüfbare Aufzeichnung der Messstelle und des Messablaufs. So könnten nach Ansicht des ADAC Messfehler leichter nachgewiesen und mit der Vermeidung unnötiger Verfahren die Gerichte entlastet werden.
(ar/br)
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