15.04.2009 - 12:04

Plötzlich einsetzender Regen kann einen Cabriofahrer kalt erwischen, denn oft schließt das Verdeck nicht schnell genug und der Innenraum wird nass.
Ein Fall für die Kasko-Versicherung? Laut dem Bund der Deutschen Versicherten (BdV) muss die Assekuranz in diesem Fall nicht zahlen, da es sich nicht um einen durch Überschwemmung entstandenen Schaden handelt. Auch bei Schäden an Heckfenstern aus Kunststoff könnte der Cabriofahrer unter Umständen leer ausgehen, da in der Regel nur Glasbruch versichert ist. Wird das Cabriodach beschädigt, ersetzt nur eine Vollkasko den Schaden. Falls die Diebe aus dem offenen Fahrzeug etwas klauen, kann der Fahrzeughalter oft nur bei festeingebautem Zubehör mit Schadensersatz rechnen. Verschwinden die Sonnenbrille, CDs oder Kleidung sollten die Opfer bei ihrer Hausratversicherung nachfragen; je nach Anbieter könnte sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
(sta/mid)
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