Auto des Tages

Umweltprämie oder Abwrackprämie: Was es zu beachten gilt

Von auto.de-Redakteur Ingo Koecher
Ganz gleich ob Umweltprämie, Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie: Alle drei Begriffe stehen für eine bis zum heutigen Tage beispiellose Finanzspritze der deutschen Regierung.
Umweltprämie oder Abwrackprämie: Was es zu beachten gilt 
Die wiederum kommt nicht nur der angeschlagenen Autoindustrie, sondern letztlich auch der deutschen Wirtschaft zu Gute.
Um die Möglichkeit der staatlichen Förderung beim Kauf eines Neufahrzeuges oder Jahreswagens in Höhe von 2.500 Euro nutzen zu können, ist bei der Einreichung der Unterlagen auf einige Punkte zu achten.

Dem Antrag beizufügen sind folgende Nachweise

- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.

- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

- Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.

- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

(Quelle: Bafa)
Das Amt weißt ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden können. Telefonische Rückfragen werden unter 030 / 346 465 470 entgegen genommen.

auto.de/ingo koecher

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