03.12.2008 - 14:12

Wer die Kfz-Versicherung wechselt, bekommt keine schriftliche Versicherungsbestätigung mehr. Den notwendigen Nachweis, dass ein zugelassenes Auto weiterhin versichert ist, erledigt der Versicherer für den Autohalter. Seit dem 1. September 2008 kann der Versicherungsnachweis nur noch elektronisch erbracht werden.
Die Doppelkarte hat ausgedient.
Bei einem Versichererwechsel übermittelt die EDV des Versicherers nun einen Datensatz mit den Versicherungsdaten – via GDV Dienstleistungs-GmbH und Kraftfahrt-Bundesamt – direkt an die Zulassungsbehörde. Dort wird der Datensatz verarbeitet und der neue Versicherer in die Fahrzeugakte eingetragen. Der Fahrzeughalter kommt mit diesem Übermittlungsvorgang nicht in Berührung.
Anders bei Neuzulassung
Etwas anders als beim Versichererwechsel verhält es sich bei einer Neuzulassung eines Fahrzeugs. Hier bekommt der Kunde von seinem Versicherer eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die VB-Nummer. Gleichzeitig stellt der Versicherer für seinen Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mithilfe der VB-Nummer online, ob hier für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde.
In einem vollständig elektronischen Verfahren werden anschließend die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht.
In einem vollständig elektronischen Verfahren werden anschließend die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht.
(ar/nic)
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